Start des Mikrozensus 2021
Seit Jahresbeginn wird im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus durchgeführt. Bei dieser Erhebung handelt es sich um Deutschlands größte jährliche Haushaltsbefragung im Zuständigkeitsbereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Ausgewählte Haushalte werdend daher im Verlauf des Jahres 2021 eine Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erhalten.
Rechtsgrundlage für die Erhebung des Mikrozensus das Mikrozensusgesetz (MZG) vom 07.12.2016 (BGBl. I S. 2826). Dem Datenschutz wird durch die statistische Geheimhaltung voll Rechnung getragen. Die für den Mikrozensus erhobenen Einzelangaben werden ohne Ausnahme geheim gehalten und nur für statistische Zwecke verwendet.
Die Gemeindeverwaltung ist in die Erhebung des Mikrozensus nicht involviert.
Die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamt für Statistik bzgl. des Mikrozensus kann dem Anhang unter Download entnommen werden.