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Bewerbungen um Baugrundstücke vom 17.06.2026 - 24.07.2026 wieder möglich!
Der Markt Wallersdorf veräußert weiterhin Grundstücke in folgenden Baugebieten:
WA an der Zeholfinger Str. II
Haidlfing West II
Moosfürth Ost
MDW Ettling
Das Baugebiet "WA an der Zeholfinger Straße II" befindet sich in Wallersdorf ortsauswärts gesehen auf der rechten Seite der Zeholfinger Straße gegenüber dem bestehenden Baugebiet "WA an der Zeholfinger Straße". Das Baugebiet in Haidlfing "Haidlfing West II" befindet sich in der Verlängerung der Stifterstraße am bereits bestehenden Baugebiet "Haidlfing West". Das Baugebiet "Moosfürth Ost" befindet sich in Moosfürth ortsauswärts Richtung Lailling auf der linken Seite.
Bewerbungen sind in der Zeit vom 17.06.2026 - 24.07.2026 möglich.
Die Pläne der zur Verfügung stehenden Grundstücke sowie den auszufüllenden Fragebogen (Bewerbung) finden Sie nachfolgend:
Vorbemerkungen:
Mit nachstehendem Fragebogen soll die Vergabereihenfolge der Grundstücke nach den internen Vergaberichtlinien des Marktes Wallersdorf ermittelt werden. Die Auswertung erfolgt gemäß Ihren Angaben. Ein im Verfahren geforderter Nachweis (z.B. Schwangerschaft) ist bereits bei Abgabe des Fragebogens beizufügen, anderenfalls kann dieser Aspekt nicht berücksichtigt werden. Die Beurkundung des Grundstückskaufes wird, wie im Fragebogen angegeben, vorgenommen. Abweichungen sind nicht möglich. Haben Sie sich beispielsweise alleine beworben, kann beispielsweise bei der Beurkundung keine Partnerin oder Partner mehr eingetragen werden. Bei nicht verheirateten Paaren ist der Fragebogen deshalb so auszufüllen, wie die spätere Beurkundung vorgesehen ist. Bei Ehepaaren gilt der Ehepartner als Mitantragsteller und ist daher immer im Fragebogen anzugeben, unabhängig davon, ob dieser letztlich mitbeurkundet oder nicht.
Voraussetzung für eine Bewerbung:
Die Bewerbungsfrist läuft vom 17.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026. Bewerben können sich ausschließlich volljährige und voll geschäftsfähige natürliche Personen (Ehepaare, unverheiratete Paare, Lebenspartnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie Alleinstehende). Die Bewerbung erfolgt durch Abgabe eines ausgefüllten Fragebogens bis spätestens 24.07.2026 per Email an: . Der Tag des Eingangs der Bewerbung innerhalb des o.g. Zeitraums ist für den Rangplatz nicht von Relevanz (sh. weiteres Vorgehen nach Bewerbungszeitraum).
Den Fragebogen (Bewerbung) finden Sie hier.
Ausgeschlossener Bewerberkreis:
Vom Vergabeverfahren ausgeschlossen sind juristische Personen sowie Bauträger. Personen oder Mitantragsteller, die nach 01.06.2011 vom Markt Wallersdorf ein Baugrundstück für Wohnzwecke erworben oder miterworben haben, sind vom Vergabeverfahren ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob sich das seinerzeit erworbene Grundstück noch im Eigentum des Bewerbers befindet oder nicht.
Weiteres Vorgehen nach Abgabe des Fragebogens:
Nach Beendigung des Bewerbungszeitraums erfolgt die Auswertung der eingegangenen Fragebögen. Anschließend wird anhand der Punktzahl eine Bewerberliste erstellt. Bewerber mit der höheren Punktzahl sind berechtigt sich vor Bewerbern niedriger Punktzahl ein Grundstück auszusuchen. Bei Punktgleichstand wird die Reihenfolge jeweils verlost. Im Nachgang werden die Bewerber über Ihren erreichten Rangplatz informiert und suchen sich - dem Rangplatz entsprechend - ein Grundstück aus. Der Verkauf der Grundstücke erfolgt zeitnah nach Auswahl eines Grundstückes.
Grundstückspreis:
| Baugebiet | gültig für | €/m² | zusätzlich |
| WA an der Zeholfinger Str. II | alle Parzellen | 150,27 € | zzgl. Herstellungsbeitrag Wasser/Kanal |
| MDW Ettling | alle Parzellen | 126,12 € | zzgl. Herstellungsbeitrag Wasser/Kanal |
| Haidlfing West II | Parzelle 10, 14, 15 | 105,90 € | zzgl. Herstellungsbeitrag Wasser/Kanal |
| Moosfürth Ost | alle Parzellen | 139,36 € | zzgl. Herstellungsbeitrag Wasser/Kanal |
Anmerkungen:
Mit dem Grundstückskauf geht eine fünfjährige Bauverpflichtung einher. Darüber hinaus müssen sich die Käufer zur fünfjährigen Selbstnutzung verpflichten. Das Grundstück darf zudem zehn Jahre lang nicht veräußert werden.
Bei einem Verstoß gegen das Veräußerungsverbot oder die Selbstnutzungsverpflichtung wird nachträglich ein Grundstückspreis von 50,- €/m² zur Zahlung fällig. Der zusätzlich zu zahlende Betrag mindert sich anteilig für jedes Jahr, in welchem die Verpflichtungen erfüllt werden.
Übersicht der verfügbaren Parzellen













