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Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut; Beteiligungsverfahren

08. 04. 2025

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März 2025 in Gangkofen den Entwurf für die Änderung des Regionalplans zur Neufassung des Kapitels B VI Energie und Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft zustimmend zur Kenntnis genommen und den Verbandsvorsitzenden beauftragt, das Beteiligungsverfahren einzuleiten. Der Aufstellungsbeschluss des Planungsausschusses für die Fortschreibung des Kapitels B VI erfolgte am 05. September 2022.

 

Diese Fortschreibung dient der Anpassung des Regionalplans Landshut an Festlegungen des Landesentwicklungsprogramms Bayern in der am 01. Juni 2023 in Kraft getretenen Fassung. Sie beinhaltet die Neufassung des Kapitels B VI Energie und die Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft.

 

Die zugehörigen Verfahrensunterlagen sind ab sofort in das Internet eingestellt. Der Fortschreibungsentwurf für die Änderung des Regionalplans Landshut (RP 13) kann unter folgenden Seiten heruntergeladen werden:

 

Regionaler Planungsverband Landshut

https://region.landshut.org/seite/554522/aktuelle-fortschreibungen.html

 

Regierung von Niederbayern

https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/raumordnung/regionalplanung/index.html

 

Hier finden Sie insbesondere den Verordnungsentwurf mit den zugehörigen Entwürfen der Festlegungen zu Kapitel B VI Energie mit Begründung und der Tekturkarte Windenergie zu Karte 2 „Siedlung und Versorgung“ und zur Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft sowie den Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 13. März 2025.

 

Gemäß Art. 16 Absatz 1 BayLplG sind zu beteiligen: 

- die öffentlichen Stellen und in Art. 3 Abs. 1 Satz 2 genannten Personen des Privatrechts, für die eine Beachtenspflicht begründet werden soll,

- die in Art. 15 Abs. 3 genannten Behörden, 

- die nach Naturschutzrecht im Freistaat Bayern anerkannten Vereine, soweit sie in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt sind, 

- die betroffenen Wirtschafts- (mit Land- und Forstwirtschafts-) und Sozialverbände und 

- die Öffentlichkeit.

 

Aus diesem Grund liegt der Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans Landshut – zusätzlich zu der Veröffentlichung im Internet – in der Zeit vom 14. April 2025 bis zum 30. Mai 2025 während der für den Parteiverkehr festgelegten Zeiten zur Einsicht für jedermann bei der Regierung von Niederbayern (höhere Landesplanungsbehörde, Gartengebäude, Zimmer E 07, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut) aus. Zudem erfolgt die Auslegung des Entwurfes für mindestens einen Monat bei der Stadt Landshut sowie den Landratsämtern der Region Landshut.

 

Die Bundesministerien werden gebeten dieses Anschreiben bei Bedarf an die Bundesoberbehörden, deren Belange relevant betroffen sein könnten, weiterzuleiten.

 

Bis zum Ende der Beteiligungsfrist am 30.05.2025 besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch zu den im Rahmen der Fortschreibung vorgesehenen Änderungen gegenüber dem Regionalen Planungsverband Landshut, Geschäftsstelle, Gestütstraße 10, 84028 Landshut, E-Mail: zu äußern.

 

Rechtsansprüche werden gemäß Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG durch die Beteiligung nicht begründet. Öffentliche Stellen werden gem. Art. 16 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 BayLplG i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 ROG gebeten, Aufschluss über diejenigen von ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen und Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung zu geben, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können bzw. weitere ihnen vorliegende Informationen mitzuteilen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind. Bitte beziehen Sie Ihre Stellungnahme dabei ausschließlich auf die im Rahmen der vorliegenden Fortschreibung vorgenommenen Änderungen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Landratsämter und die Stadt Landshut sowohl in ihrer Funktion als kommunale Selbstverwaltungsbehörde, als auch in der als untere staatliche Verwaltungsbehörde beteiligt werden.

 

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Einwendungen der Umwelt und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.

 

Sollte bis zum angegebenen Termin keine Stellungnahme vorliegen, wird davon ausgegangen, dass ihren Wirkungskreis betreffende Belange nicht berührt sind oder Einverständnis besteht.

 

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch den Regionalen Planungsverband Landshut sind auf dessen Internetseite unter https://region.landshut.org/datenschutz/index.php zu finden.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands Landshut () oder an den Regionsbeauftragten an der Regierung von Niederbayern Herrn Bauer ().Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbands Landshut () oder an den Regionsbeauftragten an der Regierung von Niederbayern Herrn Bauer ().

 

 

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
07.45 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag:
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auch nach telefonischer Vereinbarung.
 

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