Corona - Alles Wichtige auf einen Blick!!

Das Rathaus ist derzeit weiter geschlossen. Wann mit einer Öffnung für den Parteiverkehr gerechnet werden kann, wird in den nächsten Tagen entschieden.

Eine Testmöglichkeit besteht in Wallersdorf in der Antonius-Apotheke (Plattlinger Str. 5)

 

Zur Terminvereinbarung sowie zu weiteren Informationen kommen Sie hier. 

 

Das digitale Impfzertifikat können Sie in der Antonius-Apotheke und der Marktapotheke in Wallersdorf beantragen.

Hierfür benötigen Sie keinen Termin. Auch wird Ihnen bei der Installation des elektronischen Impfnachweises geholfen.

 

 

 

Dingolfing-Landau. Im Landkreis Dingolfing-Landau ist die beim Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz seit fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der 100er-Marke. Damit können erfreulicherweise am Mittwoch, 0.00 Uhr, weitere Lockerungen in Kraft treten. 

Ab Mittwoch, 26. Mai, gilt somit: 

  • Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte von zwei Hausständen, maximal aber fünf Personen (Kinder unter 14, vollständig Geimpfte und Genesene zählen nicht)
  • Die nächtliche Ausgangssperre entfällt. Speisen der Gastronomie können nun auch nach 22 Uhr noch abgegeben werden
  • Sport: Erlaubt ist kontaktfreier Individualsport von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen (Geimpfte und Genesene zählen nicht mit) sowie die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien in Gruppen von 20 Kindern unter 14 Jahren
  • Einzelhandel: Für Ladengeschäfte, die Click & Meet bzw. Call & Meet anbieten, ist kein Test mehr notwendig
  • Museen und Galerien: Öffnung möglich
  • Schulen: Wechselunterricht bzw. Präsenzunterricht (wo Mindestabstand möglich ist) in allen Schularten und Klassen
  • Kitas und Kinderpflegestellen: eingeschränkter Regelbetrieb möglich
  • Fitnessstudios: dürfen im Freien zur Sportausübung öffnen
  • Friseur und medizinische Fußpflege: kein Test mehr nötig. Sowohl Friseure als auch Fußpfleger müssen auch keine FFP2-Masken mehr tragen, ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz genügt. Es dürfen alle körpernahen Dienstleistungen, wie Kosmetik- oder Nagelstudios, wieder öffnen. Die Zutrittssteuerung muss durch vorherige Terminvereinbarung erfolgen und die Kontaktdaten der Kunden sind zu erfassen.
  • Außerschulische Bildung: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenz zulässig.
  • Musikschulen: Sind wieder in Präsenz zulässig. Bei Instrumental- und Gesangsunterricht ist aber nur Einzelunterricht erlaubt, Mindestabstand 2 Meter, Schutz- und Hygienekonzept. 

Weitere Erleichterungen, wie z.B. die Öffnung der Außengastronomie, der Start der Beherbergung, weitere Erleichterungen im Sport- und Kulturbereich sowie im touristischen Bereich, sind frühestens ab Donnerstag, 27. Mai, möglich. Auch Laien- und Amateurensembles dürfen ihren Probenbetrieb dann wiederaufnehmen. Hierfür beantragt der Landkreis am Dienstag, dem frühestmöglichen Zeitpunkt, das Einvernehmen des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Nach der formellen Zustimmung können ab Donnerstag, 27. Mai, auch diese Öffnungen erfolgen. 

Die amtliche Bekanntmachung ist auf der Homepage des Landkreises zu finden. 

Landrat Werner Bumeder: „Ich bin erleichtert, dass wir auch in unserem Landkreis die Lockerungsschritte vollziehen können. Ich danke allen, die Verantwortung gezeigt und Solidarität bewiesen haben – auch wenn es schwergefallen ist. Ich hoffe sehr, dass die Zahlen stabil unter 100 bleiben und der Trend weiter abwärtsgeht. Gemeinsam packen wir das, mit Rücksichtnahme, Hygiene und Abstand.“

 

Ab Donnerstag, 27. Mai, können folgende zusätzliche Öffnungsschritte erfolgen: 

  • Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung ist möglich; sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest unter Aufsicht vor Ort oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich (bei Genesenen und vollständig Geimpften ist kein Test notwendig)
  • Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis ist möglich; auch die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis sind zulässig. Genesene und Geimpfte sind auch hier von der Testpflicht ausgenommen
  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen ist erlaubt unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte)
  • Kontaktfreier Sport in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung sowie, dass alle Kunden über einen Testnachweis verfügen (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte gemäß den Vorgaben) ist möglich
  • Es sind bis zu 250 Zuschauer mit Testnachweis bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen zulässig (Genesene und vollständig Geimpfte benötigen keinen Test)
  • Übernachtungsangebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, auch zu touristischen Zwecken sind wieder möglich; zulässig sind im Rahmen des Übernachtungsangebots ferner gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen; Voraussetzung ist, dass die Übernachtungsgäste bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen Testnachweis verfügen (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte)
  • Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist (Testpflicht)
  • Die Öffnung von Freibädern für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis ist erlaubt (nicht nötig für Genesene und vollständig Geimpfte gemäß Vorgaben) und nach vorheriger Terminbuchung. 

Seit 26. Mai, gilt bereits:

  • Die nächtliche Ausgangssperre entfällt
  • Private Treffen von zwei Hausständen, maximal fünf Personen, sind erlaubt (Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren ausgenommen)
  • Einzelhandel: Click/Call & Meet möglich auch ohne Test
  • Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Fußpflege, Nagelstudio, Kosmetikstudio etc.): vorherige Terminreservierung, kein Testnachweis mehr erforderlich 

Die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erstellten und im Bayerischen Ministerialblatt bekanntgemachten Rahmenkonzepte in der jeweils aktuellen Fassung, in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind, sind bei den einzelnen Punkten zu beachten und als Grundlage für die auszuarbeitenden Schutz- und Hygienekonzepte zu verwenden. Diese sind auf der Homepage des Landratsamtes unter Coronavirus/Aktuelle Regelungen zu finden

https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/buergerservice/coronavirus/aktuelle-regelungen/

 

Rathaus:

Das Rathaus hat derzeit wieder für den Parteiverkehr geöffnet. Soweit möglich, sollen Anliegen jedoch weiterhin per Telefon oder per E-Mail erledigt werden.

 

Hilfsangebote in der Region:

Ab sofort bietet die Nachbarschaftshilfe "Bürger helfen Bürgern", für den Gemeindebereich WALLERSDORF, einen Einkaufs- und Botendienst für unsere ältere Generation, für kranke und immungeschwächte Mitbürger*innen an!

 

Wer unsere Hilfe und Unterstützung benötigt, meldet sich bitte unter der

Tel.Nr.: 09933 - 8425 (Frau Karin Meinberger, Wallersdorf).

 

Wer uns noch unterstützen will, darf sich gerne bei Franz Aster, Tel.-Nr.: 0171 - 766 051 2 melden.

 

Daneben bietet auch die Freiwilligen Agentur Dingolfing-Landau eine Einkaufs-Hotline an. Unter 0151 50303481 können Betroffene oder Risikopatienten Ihre Bestellung aufgeben. Weitere Infos: https://fwa-dingolfing-landau.de/

 

Mit der KLJB Altenbuch bietet auch ein örtlicher Verein diese Dienste an. Unter 0171 1652 148 oder 01762147 1879 oder per E-Mail unter können sich Personen melden, die Unterstützung brauchen. Die KLJB bietet neben Einkäufen auch das Gassi-Gehen mit dem Hund oder Behörden- und Postgänge an. 

 

Zudem wurde seitens des Freistaates Bayern die Initiative "Unter soziales Bayern - wir helfen zusammen" gegründet. Unter dem Slogan "Wir helfen zusammen! Wenn wir einander helfen, meistern wir diese Herausforderung. " soll älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgerin einfach und unkompliziert Hilfe angeboten werden.

 

Veranstaltungen:

Großveranstaltungen sind bis zum 31. August gänzlich untersagt. Unter Berücksichtigung dieses Aspektes wurde auch das Wallersdorf Volksfest abgesagt.