Behälter mit Hundekottüten aufgestellt

26. 04. 2021

In letzter Zeit trafen im Rathaus viele Beschwerden über Hinterlassenschaften von Hunden auf öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen ein. Entsprechend der Reinigungs- und Sicherheitsverordnung und der Grünanlagensatzung des Marktes Wallersdorf ist die Verunreinigung von öffentlichen Flächen in der Marktgemeinde verboten und kann mit Bußgeld bestraft werden. Dies dürfte allen Hundebesitzern bekannt sein, trotzdem halten sich einige nicht daran.

So wurden nun Behälter aufgestellt, wo Hundekottüten entnommen werden können und die „Hinterlassenschaften“ im dazugehörigen Abfallbehälter entsorgt werden können. Bürgermeister Franz Aster und Bauhofmitarbeiter Erich Schreiner hoffen nun, dass sie aufgestellten Behälter, hier am Radweg, Wertstoffhof in Richtung Haunersdorf gut angenommen und nicht zweckentfremdet werden. „Wir bitten um pfleglichen Umgang und bei Bewährung werden die Standorte ausgeweitet“. Die weiteren Standorte: Moosfürther Straße, Richtung Zollner-Weiher; Volksfestplatz, Moosfürther Straße „Versorgungshaus“; Zeholfinger Straße, Beginn des Radweges Richtung Wallersdorfer Moos; Bahnhof, gegenüber altes Bahnhofgebäude; Sebastianiweg, gegenüber Spielplatz Sebastianiring.

Sollte sich die Situation nicht bessern, wird man seitens der Marktgemeinde auch wieder von der Möglichkeit Gebrauch machen und entsprechende Verstöße gegen das Verunreinigungsverbot mit Bußgeldern ahnden.

 

Foto und Bericht: Veronika Lengfelder