Pflegeschnitt von Bäumen: Lichtraumprofil muss beachtet werden

07. 07. 2020

Der Markt Wallersdorf weist darauf hin, dass Anpflanzungen an Straßen und Gehwegen sowohl innerorts wie außerorts, zurückzuschneiden sind, wenn die Sicherheit der Verkehrswege (aller Art), beeinträchtigt sind.

Dies gilt für auf Privatgrund wachsende Bäume, Hecken und Sträucher, die in Fahrbahnen und Gehwege (auch Feld und Wirtschaftswege) hineinragen oder die Sicht auf öffentliche Einrichtungen, wie Beleuchtung und Verkehrsschilder, beeinträchtigen.

 

Grundstückseigentümer haben Anpflanzungen so zu unterhalten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs nicht beeinflusst wird.

Das „Lichtraumprofil“ beträgt an Geh- und Radwegen 2,5 m, an Straßen sind dies 4,5 m.

 

Grundstückseigentümer können bei Personen- oder Sachschäden, zur Haftung herangezogen werden.

Deshalb bitten wir alle Verantwortlichen das Lichtraumprofil, falls notwendig, herzustellen.

 

Bei Fragen steht Ihnen der Markt Wallersdorf (Marktplatz 19, 94522 Wallersdorf, Tel.: 09933/9510-0) jederzeit zur Verfügung.

 

Das Lichtraumprofil des Marktes Wallersdorf finden Sie auch im Anhang.