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Mehrwertsteuersenkung in der Wasserversorgung

Markt Wallersdorf, den 07. 07. 2020

Die Bundesregierung hat in ihrem Konjunkturpaket u. a. beschlossen, dass die Mehrwertsteuer ab dem 01. Juli 2020 vorerst für sechs Monate von 19 auf 16 Prozent gesenkt werden soll. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz, der unter anderem für die Lieferung von Trinkwasser gilt, wird von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Maßgeblich für die Anwendung des abgesenkten Umsatzsteuersatzes ist bei einem jährlichen Ablesezeitraum der Stichtag des Ablesezeitraums. Da beim Markt Wallersdorf der Ablesestichtag der 31. Dezember eines jeden Jahres ist, unterliegt die gesamte Wasserlieferung für das Jahr 2020 dem reduzierten Umsatzsteuersatz von fünf Prozent. Aufgrund dieser Regelung ist eine Zählerablesung zum 30. Juni 2020 nicht erforderlich!

Wegen der unerwarteten Senkung der Mehrwertsteuer sind viele Anpassungen und Zusatzarbeiten notwendig. Aus diesem Grund werden die bestehenden Abschläge derzeit weiterhin mit sieben Prozent erhoben. Die Berücksichtigung der Senkung erfolgt mit der Jahresabrechnung. Die Differenz von zwei Prozent für den gesamten Ablesezeitraum 2020 wird mit der Jahresrechnung gutgeschrieben und reduziert so die Schlusszahlung.

 

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