Keine Maskenpflicht für Menschen mit Behinderung

Markt Wallersdorf, den 06. 05. 2020

Sind Menschen aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, müssen diese eine Sanktionierung nicht befürchten. Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder den Betreuer/Begleiter glaubhaft zu machen. Dies wurde von Herrn Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung verkündet.

 

Die Pressemitteilung im Einzelnen können Sie hier abrufen.