Ausweitung der Notbetreuung in Kindertagesstätten ab dem 27.04.2020

Markt Wallersdorf, den 27. 04. 2020

Ab dem 27.04.2020 wird die Notbetreuung in Kindertagesstätten ausgeweitet. Eine Notbetreuung wird angeboten, wenn ein Erziehungsberechtigter in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender erwerbstätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist oder ein Erziehungsberechtigter als Abschlussschüler/-in aufgrund der Teilnahme am Unterricht an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist. Weitere Infos zur Kinderbetreuung (z. B. Welche Berufe zur kritischen Infrastruktur zählen) finden Sie hier.

 

Weiter Infos und die erforderlichen Formulare können hier abgerufen werden.