Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie - Positivliste zu geöffneten Geschäften

Markt Wallersdorf, den 26. 03. 2020

Sehr geehrte Damen und Herren, 

 

das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 20.03.2020 eine Ausgangsbeschränkung anlässlich der herrschenden Corona-Pandemie erlassen, welche vorerst bis zum 03.04.2020 gilt. Insbesondere ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur mehr mit einem triftigen Grund - wie der Besorgung von Lebensmitteln oder der Ausübung des Berufes - möglich. 

 

Auch der Markt Wallersdorf bittet seine Bürger ausdrücklich, sich an die erlassene Ausgangsbeschränkung zu halten und die eigenen Ausgangsaktivitäten auf das notwendigste zu beschränken. Nur so können die derzeit herrschenden Herausforderungen gemeinsam bewältigt werden. 

 

Die Ausgangsbeschränkung im Wortlaut finden sie hier

 

Da vielen nun unklar ist, was nun weiterhin erlaubt ist und was nicht, hat das Staatsministerium in  einer FAQ- Liste alles Wichtige zur Ausgangsbeschränkung zusammengefasst. Diese Liste finden Sie hier.

 

Zudem tauchen vermehrt Nachfragen auf, welche Geschäfte weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Eine Übersichtsliste dazu finden Sie hier.