Corona-Pandemie (Covid-19) - Durchführung von Bestattungen
Mit der Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 hat das Bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Mit Schreiben vom 19. März 2020 hat das Ministerium nunmehr Kriterien benannt, auf deren Basis über Ausnahmegenehmigungen für Bestattungen entschieden werden kann.
Bei Bestattungen handelt es sich grundsätzlich um Veranstaltungen, die bis zum 19. April 2020 untersagt sind. Dies umfasst insbesondere Trauergottesdienste, Aussegnungen, Verabschiedungen und Beisetzungen. Die Untersagung gilt unabhängig von der Anzahl der Trauergäste sowie davon wie sich die Trauergesellschaft zusammensetzt (Familie, Freunde, Arbeitskollegen).
Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aus infektionsschutzrechtlicher Sicht kommt unter nachfolgenden Voraussetzungen in Betracht:
Teilnehmerkreis:
Trauergesellschaft umfasst nur den engsten Kreis
Gesamte Teilnehmerzahl (inkl. Pfarrer und Mitarbeiter des Bestattungsinstituts) maximal 15 Personen
Bekanntmachung des Bestattungstermins hat zu unterbleiben
Teilnahme von Personen mit Fieber oder Symptomen einer Atemwegsinfektion ist nicht zulässig
Weitere Vorgaben:
Abstand von 1,50 Meter voneinander einhalten
In geschlossenen Räumen mindestens 1,50 Meter Abstand
Sämtliche Türen (Leichenhaus, Trauerhalle etc.) müssen für die gesamte Zeit der Bestattung geöffnet bleiben
Mikrofone sind lediglich von einer Person zu benutzen und anschließend zu desinfizieren
Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab sind nicht zulässig
Offene Aufbahrungen sind nicht zulässig
Ein Handdesinfektionsmittelspender sollte sichtbar aufgestellt werden
Außerdem wird empfohlen, Bestattungen - soweit möglich - zu verschieben. Für die Bestattung von Urnen sind soweit keine Besonderheiten zu beachten. Bei Erdbestattungen ist bei entsprechenden Kühlmöglichkeiten eine Genehmigung der Gemeinde nach § 19 Abs. 2 Satz 1 der Bestattungsverordnung einzuholen, wenn die Bestattung nicht innerhalb von 96 Stunden nach Feststellung des Todes durchgeführt wird.