Versand Grundsteuerbescheide
Die Grundsteuerbescheide für die neue Grundsteuer ab 2025 werden vom Markt Wallersdorf ab 09.01.2025 verschickt.
Die in diesem Bescheid festgesetzte Grundsteuer basiert auf dem vom Finanzamt Dingolfing übermittelten Grundsteuermessbetrag.
Die Grundsteuer berechnet sich wie folgt:
Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes x Hebesatz = jährlich zu zahlende Grundsteuer
Der Hebesätze des Marktes Wallersdorf wurden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 500 %
Grundsteuer B 190 %
Wenn Sie nun Fragen zur Grundsteuerbewertung haben oder damit nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte ausschließlich an das zuständige Finanzamt.
In den meisten Fällen ist dies das
Finanzamt Dingolfing
Obere Stadt 44
84130 Dingolfing
E-Mail:
Es wird um Kontaktaufnahme ausschließlich per Post, E-Mail oder Elster unter sonstige Formulare seitens des Finanzamtes gebeten.
Sie müssen keinen zusätzlichen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid beim Markt Wallersdorf einreichen. Eine Meldung Ihrerseits beim Markt Wallersdorf ist nicht notwendig.
Bitte beachten Sie, dass wir als Verwaltung keinen Einfluss auf die Bewertung oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages haben.
Wir als Gemeinde berechnen die neue Grundsteuer nach dem vom Finanzamt Dingolfing übermittelten Grundsteuermessbetrag.
Falls Sie dem Finazamt Dingolfing Änderungen mitteilen möchten, steht Ihnen unten stehendes Formular zur Verfügung.
Alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter