Anträge für vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§ 12 GastG)
Ansprechpartner
Sozialangelegenheiten, Gewerbeamt Ingrid Steinbrunner
Zimmer 4, EG
(09933) 9510-27
(09933) 1445
Allgemeine Informationen
Die Antragstellung muss schriftlich und mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung dem Markt Wallersdorf vorliegen. Es muss ein besonderer Anlass gegeben sein.
Die Anträge werden vom Markt Wallersdorf und vom Landratsamt online zur Verfügung gestellt und können auch online ausgefüllt werden, müssen aber handschriftlich unterschrieben sein.
Eine Übersendung per Fax ist möglich (wegen Unterschrift), per E-mail ist jedoch nicht ausreichend.