Anmeldungen für Neubürger, Wohnsitzwechsel
Allgemeine Informationen
Alle Bürger, die nach Wallersdorf ziehen, werden ersucht, sich innerhalb von 2 Wochen im Rathaus anzumelden und ihr Kfz beim Landratsamt Dingolfing-Landau umzumelden.
Seit 01.07.2004 ist eine Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz dann nicht mehr nötig, wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelte und dieser innerhalb der Bundesrepublik lag. Auch beim Wegzug aus Wallersdorf ist daher keine behördliche Abmeldung erforderlich.
Ab 1. November 2015 muss jeder Bürger bei der An-, Um- und Abmeldung eine vom Wohnungsgeber bzw. vom Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung im Original vorlegen, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird (§ 19 Abs. 1 BMG).
Die Vorlage des Mietvertrages erfüllt diese Voraussetzung nicht und reicht daher nicht aus!
Nachstehend finden Sie unter "Formulare" die Wohnungsgeberbestätigung als Download.
Wichtige Ausnahmen:
Handelt es sich um einen Nebenwohnsitz oder führt der Wegzug ins Ausland, ist nach wie vor eine Abmeldebestätigung der alten Wohngemeinde notwendig.
Ansprechpartner
Meldeamt, PassamtMarktplatz 19
94522 Wallersdorf
