Abwasser, Zahlung von Abwassergebühren

Ansprechpartner

Kasse

 

Josef Schmied
Zimmer 14, OG
Telefon (09933) 9510-14
Telefax (09933) 1445

Vertretung: Josef Hallschmid
Zimmer 14, OG
Telefon (09933) 9510-15
Telefax (09933) 1445


Allgemeine Informationen

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.


Rechtsgrundlagen

KAG

Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Wallersdorf für die Gemeindeteile Wallersdorf, Haidlfing, Haidenkofen, Altenbuch, Mattenkofen, Wolfersdorf, Ettling, Westerndorf und Moosfürth sowie die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Wallersdorf für den Gemeindeteil See (Entwässerungssatzung - EWS-)

Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung für die Gemeindeteile Wallersdorf, Haidlfing, Haidenkofen, Altenbuch, Mattenkofen, Wolfersdorf, Ettling, Westerndorf und Moosfürth

Beitrags- und Gebührensatzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung für den Gemeindeteil SEE