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Bauakteneinsicht

Ansprechpartner

Geschäftsleitung, Bauamt

 

Florian Sommersberger
Zimmer 12, OG
Telefon (09933) 9510-19
Telefax (09933) 1445


Allgemeine Informationen

Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen (insbesondere die Baugenehmigung, die genehmigten Baupläne, Flächenberechnungen, Baubeschreibung, Statik etc.), die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben entstanden sind.

In diese Bauakte können Beteiligte des bauaufsichtlichen Verfahrens Einsicht nehmen. Dies sind insbesondere die Bauherren. Aber auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Nachbargrundstücken können Beteiligte sein. Die Einsicht umfasst insbesondere erteilte Genehmigungen und Baupläne bestehender Gebäude. Sie kann auch von Bevollmächtigten wahrgenommen werden.


Rechtsgrundlagen

Voraussetzung: 

Ein Anspruch auf Akteneinsicht besteht, wenn die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung von rechtlichen Interessen erforderlich ist. Aktenteile, an deren Einsicht kein rechtliches Interesse besteht, sind nicht von der Akteneinsicht umfasst.

Ein rechtliches Interesse liegt beim Bauherrn regelmäßig vor. Auch Nachbarn haben regelmäßig einen Anspruch auf Akteneinsicht. Dieser entfällt allerdings dann, wenn ein Nachbar seine Zustimmung zu einem Bauvorhaben erteilt hat.

Nach Abschluss eines Baugenehmigungsverfahrens besteht kein Anspruch mehr auf Akteneinsicht. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt, Große Kreisstadt, Delegationsgemeinde) kann bei berechtigtem Interesse aber Akteneinsicht gewähren. Ein solches berechtigtes Interesse kann beispielsweise vorliegen bei einem potentiellen Käufer eines Grundstücks, der sich über die Baugenehmigungssituation informieren will.


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
     

  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid)
     

  • ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers
     

  • ggf. Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft


Bearbeitungsdauer

1 - 3 Werktage

Gebühren

Individuell je nach Aufwand

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
07.45 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag:
14.00 Uhr - 16.00 Uhr

In dringenden Fällen

auch nach telefonischer Vereinbarung.
 

Kontakt

Marktplatz 19
94522 Wallersdorf
Telefon (09933) 95100

Telefax (09933) 1445
Mail

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