Ehefähigkeitszeugnis
Ansprechpartner
Vorzimmer, Standesamt Verena Bachner
Zimmer 11, OG
(09933) 9510-11
(09933) 1445
Vertretung: Lena Daumann
Zimmer 21, OG
(09933) 9510-21
(09933) 1445
Vertretung: Johanna Klostermann
Zimmer 5, EG
(09933) 9510-25
(09933) 1445
Allgemeine Informationen
Zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, dessen ein Deutscher zur Eheschließung im Ausland bedarf, ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Eheschließende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Rechtsgrundlagen
§ 39 PstG
Notwendige Unterlagen
Bitte halten Sie hierzu vorab Rücksprache mit dem Standesamt
Bearbeitungsdauer
1 - 2 Werktage bei Vollständigkeit der notwendigen UnterlagenGebühren
i.d.R. 55 Euro