Eheurkunde
Ansprechpartner
Vorzimmer, Standesamt Verena Bachner
Zimmer 11, OG
(09933) 9510-11
(09933) 1445
Vertretung: Lena Daumann
Zimmer 21, OG
(09933) 9510-21
(09933) 1445
Vertretung: Johanna Klostermann
Zimmer 5, EG
(09933) 9510-25
(09933) 1445
Allgemeine Informationen
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Aus Eheregistern stellt das Standesamt nach dem Personenstandsgesetz Urkunden aus, wenn die Register nicht älter als
80 Jahre sind. Urkunden erhalten die Ehegatten, ihre Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und ihre Abkömmlinge
(Kinder, Enkel, Urenkel). Bei anderen Personen, z.B. Geschwistern der Ehegatten, muss das Standesamt prüfen, ob es aufgrund
des angegebenen Verwendungszwecks eine Urkunde ausstellen darf. Die anfordernde Person muss über 16 Jahre alt sein.
Für die Ausstellung der Urkunde erhebt das zuständige Standesamt eine Gebühr, deren voraussichtliche Höhe unten angegeben ist. Enthält diese Urkundenanforderung falsche oder unvollständige Angaben, die zu einem erhöhten Suchaufwand
führen, kann das Standesamt zusätzlich eine aufwandsabhängige Suchgebühr erheben. Rechnungsstellung und Gebühreneinzug erfolgen durch das Standesamt.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
Eheurkunde, ggf. mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in EU-Staaten
Mehrsprachige Eheurkunde (diese gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören, siehe Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern)
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Eheleute, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 62 PStG
Bearbeitungsdauer
1 WerktagGebühren
12 Euro