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Eheurkunde

Ansprechpartner

Vorzimmer, Standesamt

 

Verena Bachner
Zimmer 11, OG
Telefon (09933) 9510-11
Telefax (09933) 1445

Vertretung: Lena Daumann
Zimmer 21, OG
Telefon (09933) 9510-21
Telefax (09933) 1445

Vertretung: Johanna Klostermann
Zimmer 5, EG
Telefon (09933) 9510-25
Telefax (09933) 1445


Allgemeine Informationen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

 

Aus Eheregistern stellt das Standesamt nach dem Personenstandsgesetz Urkunden aus, wenn die Register nicht älter als
80 Jahre sind. Urkunden erhalten die Ehegatten, ihre Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern) und ihre Abkömmlinge
(Kinder, Enkel, Urenkel). Bei anderen Personen, z.B. Geschwistern der Ehegatten, muss das Standesamt prüfen, ob es aufgrund
des angegebenen Verwendungszwecks eine Urkunde ausstellen darf. Die anfordernde Person muss über 16 Jahre alt sein.
Für die Ausstellung der Urkunde erhebt das zuständige Standesamt eine Gebühr, deren voraussichtliche Höhe unten angegeben ist. Enthält diese Urkundenanforderung falsche oder unvollständige Angaben, die zu einem erhöhten Suchaufwand
führen, kann das Standesamt zusätzlich eine aufwandsabhängige Suchgebühr erheben. Rechnungsstellung und Gebühreneinzug erfolgen durch das Standesamt.

 

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Eheleute, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.


Rechtsgrundlagen

§ 62 PStG


Bearbeitungsdauer

1 Werktag

Gebühren

12 Euro

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
07.45 Uhr - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag:
14.00 Uhr - 16.00 Uhr

In dringenden Fällen

auch nach telefonischer Vereinbarung.
 

Kontakt

Marktplatz 19
94522 Wallersdorf
Telefon (09933) 95100

Telefax (09933) 1445
Mail

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