Geburtsurkunde
Ansprechpartner
Vorzimmer, Standesamt Verena Bachner
Zimmer 11, OG
(09933) 9510-11
(09933) 1445
Vertretung: Lena Daumann
Zimmer 21, OG
(09933) 9510-21
(09933) 1445
Vertretung: Johanna Klostermann
Zimmer 5, EG
(09933) 9510-25
(09933) 1445
Allgemeine Informationen
Aus Geburtenregistern stellt das Standesamt nach dem Personenstandsgesetz Urkunden aus, wenn die Register nicht älter als
110 Jahre sind. Urkunden erhalten das Kind, sein Ehegatte, sein Lebenspartner, seine Vorfahren (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
und seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel). Bei anderen Personen, z.B. Geschwistern, muss das Standesamt prüfen, ob es
aufgrund des angegebenen Verwendungszwecks eine Urkunde ausstellen darf. Die anfordernde Person muss über 16 Jahre alt sein.
Für die Ausstellung der Urkunde erhebt das zuständige Standesamt eine Gebühr, deren voraussichtliche Höhe unten angegeben ist. Enthält diese Urkundenanforderung falsche oder unvollständige Angaben, die zu einem erhöhten Suchaufwand
führen, kann das Standesamt zusätzlich eine aufwandsabhängige Suchgebühr erheben. Rechnungsstellung und Gebühreneinzug erfolgen durch das Standesamt.
Rechtsgrundlagen
§ 62 PstG
Bearbeitungsdauer
1 WerktagGebühren
12 Euro